Ein T-Shirt für vier Euro, eine Handyhülle für zwei und dazu noch ein paar Kleinigkeiten. Wer bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt, ist niedrige Preise gewohnt. Doch seit dem 1. November 2026 wird der direkte Import aus Nicht-EU-Ländern teurer.
Die EU erhebt eine neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenposition. Sie kommt zu dem Zoll hinzu, der bereits seit Juli gilt. Bei Bestellungen mit unterschiedlichen Produkten können sich die Abgaben schnell summieren. Wie viel davon bei Kunden ankommt, hängt allerdings von den Händlern ab.
Neue EU-Gebühr: Zwei Euro pro Warenposition
Offiziell heißt die neue Abgabe Union Handling Fee (UHF). Sie fällt für jede Warenposition in einer Zollanmeldung an.
Betroffen sind Onlinebestellungen, die direkt aus Ländern außerhalb der Europäischen Union an Privatkunden geliefert werden. Dazu gehören beispielsweise China, Großbritannien oder die Schweiz.
Die Gebühr gilt unabhängig vom Warenwert. Auch bei einer Bestellung über 150 Euro kann sie anfallen.
Hinzu kommt der bereits seit 1. Juli 2026 geltende Pauschalzoll von drei Euro pro Warenposition für entsprechend abgefertigte Sendungen bis 150 Euro. Die neue Zwei-Euro-Gebühr wird zusätzlich erhoben.
Wie viele Warenpositionen eine Sendung enthält, hängt von der zolltariflichen Einordnung ab. Mehrere gleiche Produkte können dabei zusammengefasst werden.
Wie viel kostet eine Temu-Bestellung jetzt zusätzlich?
Nehmen wir an, jemand bestellt drei identische T-Shirts und eine Armbanduhr im Gesamtwert von 25 Euro. Die Ware wird direkt aus China verschickt und unterliegt dem Pauschalzoll.
Für den Zoll ergeben sich bei entsprechender Einordnung zwei Warenpositionen: T-Shirts und Armbanduhren.
| Warenposition | Zoll seit Juli | Neue Gebühr seit November |
| Drei identische T-Shirts | 3 Euro | 2 Euro |
| Eine Armbanduhr | 3 Euro | 2 Euro |
| Gesamt | 6 Euro | 4 Euro |
Insgesamt entstehen in diesem Beispiel zehn Euro an Zoll und EU-Bearbeitungsgebühren. Davon sind allerdings nur vier Euro seit November neu hinzugekommen.
Obwohl vier Produkte bestellt wurden, werden hier nur zwei Warenpositionen berechnet. Voraussetzung ist, dass die T-Shirts zollrechtlich derselben Position zugeordnet und gemeinsam angemeldet werden können.
Die Rechnung berücksichtigt weder die Einfuhrumsatzsteuer noch mögliche zusätzliche Entgelte des Versanddienstleisters.
Und sie bedeutet auch nicht, dass der Käufer die zehn Euro zwangsläufig selbst bezahlen muss.
Müssen Kunden die neue Gebühr selbst bezahlen?
Das hängt davon ab, wie der Händler die zusätzlichen Kosten behandelt.
Für die Zollanmeldung und die Abgaben sind in der Regel die beteiligten Unternehmen verantwortlich. Dazu zählen Händler, Onlineplattformen und gegebenenfalls ihre Vertreter.
Sie können die Kosten selbst übernehmen oder an ihre Kunden weitergeben.
Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Manche Shops berücksichtigen die Einfuhrabgaben bereits beim Bezahlen. Bei anderen Lieferungen kann der Versanddienstleister noch eine Zahlung verlangen, bevor das Paket zugestellt wird.
Auch Bestellungen, die vor dem 1. November aufgegeben wurden, können betroffen sein, wenn ihre Einfuhrabfertigung erst nach Inkrafttreten der neuen Gebühr erfolgt.
Ob eine Bestellung bei Temu, Shein oder AliExpress tatsächlich teurer wird, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die jeweilige Lieferung und die Preisgestaltung des Händlers.
Was gilt bei Bestellungen aus einem EU-Lager?
Nicht jede Bestellung bei Temu, Shein oder AliExpress wird direkt aus China verschickt.
Einige Händler lagern ihre Produkte bereits innerhalb der Europäischen Union.
Wurde eine Ware dort schon regulär eingeführt und verzollt, fällt bei der anschließenden Lieferung an den Kunden keine erneute EU-Einfuhrgebühr an.
Ein Lagerstandort innerhalb der EU allein reicht dafür allerdings nicht aus. Waren können sich auch in speziellen Zolllagern befinden und noch nicht für den freien Warenverkehr freigegeben sein.
Für Käufer ist deshalb nicht nur der Versandort interessant, sondern auch, ob der Händler sämtliche Einfuhrabgaben bereits übernommen hat.
Eine europäische Internetadresse oder Preise in Euro sagen darüber wenig aus.
Warum führt die EU diese Gebühren ein?
Hinter den neuen Regeln steckt die enorme Menge günstiger Waren, die täglich in die EU gelangen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden 2025 rund 5,9 Milliarden niedrigpreisige E-Commerce-Artikel in die EU eingeführt.
Für die Zollbehörden bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Waren müssen angemeldet, kontrolliert und gegebenenfalls auf Verstöße gegen europäische Sicherheitsvorschriften überprüft werden.
Die neue Bearbeitungsgebühr soll einen Teil dieser Kosten decken.
Gleichzeitig will die EU ihre Zollverfahren modernisieren und Wettbewerbsnachteile für europäische Händler verringern.
Der seit Juli geltende Drei-Euro-Zoll ist dabei eine Übergangslösung. Er soll mit der geplanten Einführung des neuen EU-Zolldatenhubs durch reguläre Zolltarife ersetzt werden.
In Österreich gilt zusätzlich eine Paketsteuer
Für Bestellungen nach Österreich kommt noch eine Besonderheit hinzu.
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt eine nationale Paketsteuer von zwei Euro pro Paket. Betroffene Unternehmen können die Steuer alternativ pro Bestellung berechnen.
Sie betrifft große Versandhändler und Onlineplattformen, deren relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben.
Die Steuer muss vom jeweiligen Unternehmen abgeführt werden. Ob es die zusätzlichen Kosten in seine Verkaufspreise einrechnet, ist eine andere Frage.
Anders als die neue EU-Bearbeitungsgebühr ist die österreichische Paketsteuer nicht auf direkte Importe aus Nicht-EU-Ländern beschränkt. Sie kann auch bei Lieferungen aus europäischen Lagern anfallen.
Worauf sollte man beim nächsten Onlinekauf achten?
Gerade bei günstigen Produkten lohnt sich ein genauer Blick auf den Gesamtpreis.
Eine Handyhülle für zwei Euro kann bei einem direkten Import aus einem Nicht-EU-Land Einfuhrabgaben von insgesamt fünf Euro auslösen: drei Euro aus dem seit Juli geltenden Pauschalzoll und zwei Euro aus der neuen Bearbeitungsgebühr.
Ob diese Kosten zusätzlich auf der Rechnung des Kunden erscheinen, hängt davon ab, wie der Händler die Abgaben verrechnet.
Vor dem Kauf sollte deshalb erkennbar sein, woher die Ware verschickt wird und ob Zoll, Steuern und mögliche Bearbeitungsgebühren bereits im angegebenen Gesamtpreis enthalten sind.
Wer günstige Kleidung oder Alltagsgegenstände sucht, kann alternativ auch auf Flohmärkten fündig werden.

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